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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.07.2017 - 1 O 304/17   

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https://dejure.org/2017,31754
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.07.2017 - 1 O 304/17 (https://dejure.org/2017,31754)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12.07.2017 - 1 O 304/17 (https://dejure.org/2017,31754)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - 1 O 304/17 (https://dejure.org/2017,31754)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 52 Abs 2 GKG 2004, § 32 Abs 2 RVG, § 52 Abs 1 GKG 2004, § 80 Abs 5 VwGO, § 123 VwGO
    Streitwert bei einem Unterlassungsbegehren; Begehren auf vorläufige Unterlassung der Bekanntmachung oder Weiterleitung eines gegen den Antragsteller erlassenen Strafurteils an Dritte

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 23.04.2014 - 3 Bs 75/14

    Zum Unterlassungsanspruch auf Veröffentlichung des Untersuchungsberichts des

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.07.2017 - 1 O 304/17
    Dass die hier dem Antragsbegehren nicht entsprechende, ablehnende Entscheidung im Ergebnis zu einer Vorwegnahme der Hauptsache führt, bestimmt den aus Sicht des Antragstellerbegehrens festzulegenden Gegenstandswert nicht (anders: OVG Hamburg, Beschl. v. 23.04.2014 - 3 Bs 75/14 -, NordÖR 2014, 338, juris Rn. 39: Unterlassung der Veröffentlichung des Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses Elbphilharmonie; SächsOVG, Beschl. v. 08.07.2016 - 4 B 366/15 -, NVwZ-RR 2016, 834, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 08.07.2016 - 4 B 366/15

    Einstweiliger Rechtsschutz; Stadtrat; Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.07.2017 - 1 O 304/17
    Dass die hier dem Antragsbegehren nicht entsprechende, ablehnende Entscheidung im Ergebnis zu einer Vorwegnahme der Hauptsache führt, bestimmt den aus Sicht des Antragstellerbegehrens festzulegenden Gegenstandswert nicht (anders: OVG Hamburg, Beschl. v. 23.04.2014 - 3 Bs 75/14 -, NordÖR 2014, 338, juris Rn. 39: Unterlassung der Veröffentlichung des Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses Elbphilharmonie; SächsOVG, Beschl. v. 08.07.2016 - 4 B 366/15 -, NVwZ-RR 2016, 834, juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2011 - 13 E 600/11

    Festsetzung des Streitwerts bei Begehren auf Unterlassen von die Berufsehre

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.07.2017 - 1 O 304/17
    Ein solcher Verlust wäre zudem keine unmittelbare Folge der abgelehnten Unterlassungsverpflichtung (siehe zu einem Gegenstandswert von 20.000,00 EUR wegen der Unterlassung von Äußerungen zu der beruflichen Tätigkeit eines niedergelassenen Arztes: OVG NRW, Beschl. v. 11.07.2011 - 13 E 600/11 -, NJW 2011, 2824, juris Rn. 7 ff.).
  • VGH Bayern, 02.12.2013 - 4 C 13.2196

    "Einzelrichter" im Sinne des § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG ist auch der nach § 87 Abs. 3

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.07.2017 - 1 O 304/17
    Wäre diesem Begehren des Antragstellers stattgegeben worden, wäre damit eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht vorweggenommen worden (so auch BayVGH, Beschl. v. 02.12.2013 - 4 C 13.2196 -, BayVBl. 2014, 673, juris Rn. 5).
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